Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 17.09.1973 - Ws 240/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,2120
OLG Zweibrücken, 17.09.1973 - Ws 240/73 (https://dejure.org/1973,2120)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 17.09.1973 - Ws 240/73 (https://dejure.org/1973,2120)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 17. September 1973 - Ws 240/73 (https://dejure.org/1973,2120)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,2120) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 70
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Rostock, 22.07.2014 - 20 Ws 178/14

    Vollstreckungsaufschub bei zeitiger Freiheitsstrafe: Familiäre Nachteile bei

    Der Senat lässt ausdrücklich offen, ob das Rechtsmittel durch den zwischenzeitlich erfolgten Strafantritt des Verurteilten prozessual überholt (so OLG München NStZ 1988, 294 mit abl. Anm. Preusker; a.A. OLG Hamm NJW 1973, 2075; OLG Stuttgart NStZ 1985, 331 OLG Zweibrücken NJW 1974, 70 m. Anm. Kaiser und die wohl h.M. in der Literatur) oder in einen Antrag auf Unterbrechung der begonnenen Strafvollstreckung umzudeuten ist (ablehnend BGHSt 19, 148, 150; a.A. [analoge Anwendung] mit beachtlichen Gründen Volckart NStZ 1982, 496 f.; ebenso Paeffgen SK-StPO, 4. Aufl., § 456 Rdz. 4).
  • OLG Stuttgart, 11.02.1985 - 4 VAs 47/84

    Entscheidung über einen vor dem Strafvollzug gestellten Antrag auf Gewährung von

    Entsprechend der zu § 456 StPO entwickelten, sich aus § 458 Abs. 3 Satz 1 StPO ergebenden Rechtsprechung, daß über die Gewährung von Strafaufschub auch dann noch zu entscheiden ist, wenn, wie hier, der Antrag vor Beginn des Vollzugs gestellt wurde, hierüber aber erst nach dem Strafantritt entschieden wird (KMR StPO, 7. Aufl., § 456, Rndnr. 2, § 455 Rndnr. 3; Löwe-Rosenberg StPO, 23. Aufl., § 456, Rndnr. 6; Pohlmann/Jabel StVollstrO, 6. Aufl., § 1O, Rndnr. 28; OLG Hamm, NJW 1973, 2075 [OLG Hamm 19.06.1973 - 5 Ws 102/73] ; OLG Zweibrücken, NJW 1974, 70 [OLG Zweibrücken 17.09.1973 - Ws 240/73] ), es der Sache nach also um eine Strafunterbrechung geht, sind die Anträge auf gerichtliche Entscheidung weiterhin als Strafaufschubanträge zu behandeln.
  • OLG Düsseldorf, 07.12.1992 - 1 Ws 1108/92
    Ob die sofortige Beschwerde gegen den Beschluß v. 5.10.1992 wegen des Beginns der - vorübergehend aufzuschieben beantragten - Vollstreckung der Strafe aus dem Urteil des LG Würzburg v. 5.12.1988 am 1.10.1992 prozessual überholt ist (so OLG München in NStZ 1988, 294) oder ob der Verurteilte sein Strafaufschubbegehren auch nach Einleitung der Strafvollstreckung weiterverfolgen kann (so OLG Hamm in NJW 1973, 2075; OLG Zweibrücken in NJW 1974, 70; OLG Koblenz in OLGSt StPO , § 456 Nr. 1; OLG Stuttgart in NStZ 1985, 331) kann dahinstehen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.1998 - 8 A 5023/95

    Hilfe zum Lebensunterhalt; Selbsthilfe zur Deckung des notwendigen

    vgl. Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluß vom 17. September 1973 - Ws 240/73 -, NJW 1994, 70.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht